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Verpflichtende Notrufnummern
beim Transport gefährlicher Güter

Sicherheit an Land, in der Luft und auf See

Da in letzter Zeit vermehrt Fragen nach Notrufnummern in der IMO-Erklärung für gefährliche Güter oder der DGD auftreten, möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht ausreichend ist, eine eventuell vorhandene Notrufnummer des Absenders, die nur zu Bürozeiten erreichbar ist, anzugeben.

Dies kann im Falle eines Testanrufes oder eines Anrufes im Notfall durch Reedereien, Luftfahrtgesellschaften oder Kontrollbehörden zur Ablehnung der Fracht oder im schlimmsten Fall zu hohen Geldstrafen führen. Notfallrufnummern müssen täglich 24 Stunden erreichbar sein, zudem muss die erreichbare Person in der Lage sein, auf Englisch zu antworten.

Sollten Sie diese Anforderungen selbst nicht erfüllen können, gibt es darauf spezialisierte Firmen, die einen solchen Service anbieten. Dies kann entweder im dauerhaften Abo oder lediglich für eine fixe Frachtdauer erfolgen.